Honorar für Coaching- und Therapiesitzungen



Leistungen und Honorare
• Sitzung für Erwachsene
- 1,5 Stunden: 145,- Euro
- Verlängerung je 1/2 Stunde: + 20,- Euro

• Sitzung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- 1,5 Stunden: 135,- Euro

• Online-Sitzung (Videokonferenz)
- 1 Stunde: 120,- Euro

    Bezahlung
    Eine direkte Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ("Behandlung auf Rezept") ist nicht möglich. Die Abrechnungen erfolgen prinzipiell auf privater Basis, d.h. die Rechnungsstellung erfolgt auf Ihren Namen. Die Bezahlung erfolgt in bar direkt nach den jeweiligen Sitzungen. Selbstverständlich wird zusätzlich monatlich oder nach Abschluss der Therapie eine zusammenfassende Rechnung gestellt. Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch Versicherungen finden Sie weiter unten erläutert.

    Ihre Behandlung als Selbstzahler hat für Sie mehrere Vorteile:
    • Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten prinzipiell nur, wenn eine psychische Störung "mit Krankheitswert" vorliegt, dazu gehören z.B. Angststörungen, Depressionen u.a. Leistungen wie Erziehungs- Ehe- oder Lebensberatung sowie privates oder berufliches Coaching werden von den Kassen nicht übernommen.
    • Nicht die Krankenkasse entscheidet über die Therapieform, sondern Sie können die ganze Vielfalt moderner und effekiver Methoden nutzen. Krankenkassen übernehmen prinzipiell nur Kosten nach den wenigen derzeit anerkannten Richtlinienverfahren.
    • Wahrung der Privatsphäre: Über Ihr Coaching bzw. Ihre Therapie gelangen keine Informationen zu Ihrer Krankenkasse. Das kann z.B. bei einem späteren Abschluss einer privaten Krankenversicherung, einer Lebensversicherung o.ä. wichtig werden (Auskunftspflicht über Vorerkrankungen).
    • Steuerliche Absetzbarkeit: Die Kosten können gegebenenfalls z.B. als "Außergewöhnliche Belastungen" oder "berufliches Coaching" steuerlich geltend gemacht werden.
    • Keine Formalitäten: Es ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig. Termine können sofort abgesprochen werden.

    Möglichkeiten von Kostenübernahmen
    Eine direkte Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ("Behandlung auf Rezept") ist wie bereits erwähnt nicht möglich.
    Jedoch erstatten üblicherweise private Krankenversicherungen sowie Heilpraktiker-Zusatzversicherungen die Kosten teilweise oder ganz. Dies gilt auch für die Beihilfestellen. Sprechen Sie hierzu bitte direkt mit Ihrer Versicherung und/oder Beihilfestelle, um Einzelheiten abzuklären. Grundlage für die Rechnungsstellung ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Abweichungen sind jedoch möglich.